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   OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23372
OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12 (https://dejure.org/2012,23372)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2012 - 9 WF 138/12 (https://dejure.org/2012,23372)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 9 WF 138/12 (https://dejure.org/2012,23372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Verfahrenswerts i.R.d. elterlichen Sorgerechtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 724
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Ausschluss von Übernachtungen bei ungünstigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12
    Beispielsweise kann bei einem Sorgerechtsverfahren mit unterdurchschnittlichem Bearbeitungsaufwand der Verfahrenswert auf 1000,- EUR festgesetzt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 21. Dezember 2009 - 8 WF 270/09 für ein nach 3 Monaten abgeschlossenes Verfahren) oder der Regelwert eines Umgangsverfahrens, wenn nur ein untergeordneter Einzelaspekt des Umgangs in Streit steht, der Sachverhalt einfach gelagert ist und die wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Eltern beengt sind, um ein Drittel gekürzt werden (KG Berlin, FamRZ 2011, 825 ).
  • OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10

    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12
    bei Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Sorgerechtssache (OLG Celle, NJW 2011, 1373 [OLG Celle 11.02.2011 - 10 WF 399/10] ).
  • OLG Naumburg, 21.12.2009 - 8 WF 270/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12
    Beispielsweise kann bei einem Sorgerechtsverfahren mit unterdurchschnittlichem Bearbeitungsaufwand der Verfahrenswert auf 1000,- EUR festgesetzt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 21. Dezember 2009 - 8 WF 270/09 für ein nach 3 Monaten abgeschlossenes Verfahren) oder der Regelwert eines Umgangsverfahrens, wenn nur ein untergeordneter Einzelaspekt des Umgangs in Streit steht, der Sachverhalt einfach gelagert ist und die wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Eltern beengt sind, um ein Drittel gekürzt werden (KG Berlin, FamRZ 2011, 825 ).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Steht eine Absenkung des Regelwerts in Frage, so müssen also der tatsächliche Arbeitsaufwand oder die Kosten für einen deutlich unterdurchschnittlichen Fall sprechen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.5.2012 - 9 WF 138/12 - FamRZ 2013, 724).
  • KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18

    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
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